Am 26. und 27.1.2017 fand in Berlin der Unternehmensjuristenkongress 2017 statt, an dem Vertreter des Bundes der Unternehmensjuristen (BUJ), Präsidenten und Präsidentinnen der Rechtsanwaltskammern sowie zahlreiche Syndikusrechtsanwälte und -rechtsanwältinnen teilnahmen.
Götz Kaßmann, inzwischen zum neuen Präsidenten des BUJ gewählt, eröffnete die Veranstaltung. In einer Diskussionsrunde wurde Bilanz über das erste Jahr mit dem Syndikusrechtsanwalt gezogen. Auf dem Podium tauschten sich Rechtsanwalt Andreas Dietzel (Leiter der Fachgruppe Berufsrecht des BUJ), Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels (Vizepräsident der BRAK und Präsident der RAK Hamm), Rechtsanwältin Ulrike Paul (Vizepräsidentin der BRAK und Präsidentin der RAK Stuttgart), Rechtsanwalt Dr. Michael Griem (Präsident der RAK Frankfurt), Rechtsanwalt Georg von Bronk (Schatzmeister des BUJ), Rechtsanwalt Jan Helge Kestel (Präsident der RAK Thüringen) und Rechtsanwältin Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach (Geschäftsführerin des BUJ) über die gesammelten Erfahrungen und die bisherige Entwicklung aus.
Die Podiumsteilnehmer waren sich einig: Das Fazit fällt überaus positiv aus. Alle Rechtsanwaltskammern seien gut vorbereitet, Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin würden zügig abgearbeitet. Besonders lobende Worte fand Rechtsanwältin Ebner von Eschenbach über die konstruktive Zusammenarbeit mit den Rechtsanwaltskammern. Nach Ende der Diskussion äußerte sie gegenüber der BRAK-Geschäftsführung: „Es freut mich außerordentlich, dass wir heute miterleben durften, wie eine einheitliche und ungespaltene Anwaltschaft gelebt wird. Ein Vorbild für die gesamte Anwaltschaft. Wir sind auf einem guten Weg. Die Zusammenarbeit mit den Kammern verbessert sich stetig und in den meisten Kammern läuft es bestens."
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem StGB, JGG, StPO und weitere Gesetze geändert werden sollen. In Form eines Artikelgesetzes fasst der Entwurf Vorhaben zusammen, die der „Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung“ dienen und „Defizite im geltenden Straf- und Strafprozessrecht“ beseitigen sollen.
Unter anderem soll die Bandbreite der strafrechtlichen Sanktionen durch die Einführung eines deliktsunabhängigen Fahrverbots als Nebenstrafe erweitert werden. Ferner wird der Tatbestand des Vorenthaltens bzw. Veruntreuens von Arbeitsentgelt um zwei Regelbeispiele ergänzt. Zudem soll der Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben entfallen, sofern das sichere Führen von Fahrzeugen durch Alkohol, Betäubungsmittel oder Medikamente beeinträchtigt sein könnte.
Die BRAK hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Sie lehnt die geplanten Gesetzesänderungen zum Fahrverbot ab. Der Abschaffung des Richtervorbehalts für die Entnahme von Blutproben bei bestimmten Straßenverkehrsdelikten tritt die BRAK nicht entgegen. Sie schlägt ferner Änderungen am Entwurf zur Zurückstellung suchtbedingter Freiheitsstrafen vor.
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Zur Anpassung des Baugesetzbuchs an die geänderte Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/52/EU) sowie zur Stärkung der Innenentwicklung liegt jetzt ein Kabinettsentwurf vor.
Der Entwurf sieht vor, in der BauNVO die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" einzuführen. An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht sollen den Kommunen zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt werden. So soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtert und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau geschaffen werden. In „urbanen Gebieten“ soll dichter und höher gebaut werden dürfen als in den herkömmlichen Mischgebieten; ferner sind höhere gewerbliche Lärmemissionen zugelassen. Parallel wird daher auch die TA Lärm geändert. Neu geregelt werden außerdem die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen.
Die BRAK hatte bereits zum Referentenentwurf ausführlich Stellung genommen und hat nunmehr eine ergänzende Stellungnahme zum Kabinettsentwurf vorgelegt. Nach ihrer Auffassung wird die Zielsetzung, den Kommunen mehr Möglichkeiten für die Schaffung von Wohnraum zu geben, durch den Kabinettsentwurf besser verwirklicht. Einige Regelungen sind durch die Änderungen und Ergänzungen klarer geworden und können so zu mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele führen.
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Um Rechtsreferendarinnen und -referendaren zu ermöglichen, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit zu absolvieren, hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Anders als in der Lehrerausbildung ist eine Teilzeitregelung für die juristische Ausbildung derzeit nicht vorgesehen. Dies führe dazu, dass aufgrund familiärer Betreuungsaufgaben der Vorbereitungsdienst von Betroffenen entweder verzögert oder gar nicht aufgenommen wird. Daher schlägt der Bundesrat eine Änderung des Richtergesetzes vor, die es den Ländern erlauben soll, die vorgeschriebenen Bestandteile des Vorbereitungsdienstes über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre zu strecken.
Ausweislich ihrer Stellungnahme unterstützt die Bundesregierung dieses Ziel grundsätzlich. Sie lehnt aber den vorgeschlagenen Weg über eine Länderöffnungsklausel ab, weil dadurch die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gefährdet werde und will daher einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag zugeleitet; das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.
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Personen, die einem durch unerlaubte Handlung getöteten Menschen besonders nahe standen, sollen künftig eine angemessene Entschädigung für das ihnen mit dem Tod zugefügte seelische Leid erhalten. Das sieht ein vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegter Gesetzentwurf vor, mit dem für solche Fälle ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld eingeführt werden soll.
Mit dem neuen Gesetz sollen Hinterbliebene künftig im Sinne einer Anerkennung ihres seelischen Leids wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen von dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung verlangen können. Bislang steht nahen Angehörigen bei einer fremdverursachten Tötung nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie eine eigene Gesundheitsbeschädigung i.S.v. § 823 I BGB erleiden. Dazu sollen Änderungen u.a. in § 844 BGB und einer Reihe weiterer Gesetze, etwa dem Arzneimittel-, Produkthaftungs- und Straßenverkehrsgesetz vorgenommen werden.
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Die Familiensenate des OLG Naumburg haben eine aktualisierte Fassung der Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg mit Stand 1.1.2017 veröffentlicht. Sie dienen als Orientierungshilfe für den Regelfall. Die Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet, die Leitlinien des OLG Naumburg ersetzen die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle.
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Das Institut für Medien- und Kommunikationsrecht (IMKR) der Universität Siegen lädt ein zu einem Vortrag zum Thema "Haftung von eBay, Facebook, Google & Co. für Urheberrechtsverletzungen im Internet"
am 8. Februar 2017 um 19:30 in der Universität Siegen, Raum US-A 120.
Dozent ist Herr Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU). Der Vortrag wird die Grundlagen und den aktuellen Stand der Haftung für fremde Inhalte beleuchten. Insbesondere wird die Frage der Haftung für Links und Framing thematisiert. Nähere Informationen finden Sie hier:
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Versicherungsrecht
Mittwoch, 22.02.2017, 14:30 - 20:00 Uhr, Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Versicherungsrecht - Rücktritt, Anfechtung etc. in der Personen- und Sachversicherung
Kommunikation/Organisation
Freitag, 24.02.2017, 13:30 - 19:00 Uhr, Der Rechtsanwalt als Schauspieler - Wirkung von Stimme und Körpersprache
Mittwoch, 01.03.2017, 14:30 - 20:00 Uhr, Zeit- und Selbstmanagement kompakt -Prioritäten setzen - Komplexität meistern
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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