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KammerInfo

Ausgabe Nr. 11/2015, vom 08. Juli 2015

Inhaltsverzeichnis:

Fehler beim Newsletterversand Nr. 10/2015 vom 22.06.2015

Viele Adressaten haben den letzten Newsletter Nr. 10/2015 leider mehrfach erhalten. Dies bitten wir zu entschuldigen. Das Problem, welches auf einem technischen Fehler des von uns beauftragten Webservice beruhte, wurde zwischenzeitlich behoben. Zukünftig werden wir Ihnen den Newsletterservice wieder fehlerfrei zur Verfügung stellen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Alles über das beA - neue Informationswebseite

Die BRAK hat die Informationswebseite zum besonderen elektronischen Postfach (beA) online gestellt. Die Homepage gibt umfassende Auskünfte rund um die neuen digitalen Postfächer, die ab 01.01.2016 alle in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besitzen werden. Das beA bietet die Möglichkeit, mit anderen Rechtsanwälten und sukzessive mit der Justiz zu kommunizieren. Spätestens ab 2022 wird die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Justiz ausschließlich über das beA laufen.

Das Informationsangebot der BRAK zum beA finden Sie unter www.beA.brak.de

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Anhörung Syndikusanwälte

Der Bundestagsrechtsausschuss hat am 01.07.2015 eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte durchgeführt. Insgesamt ist der Gesetzentwurf dabei auf Zustimmung gestoßen, die Experten sehen aber teilweise noch deutlichen Änderungsbedarf. Für die BRAK hat Vizepräsident Ekkehart Schäfer an der Anhörung teilgenommen. Er betonte noch einmal die Auffassung der BRAK, die sich bereits in einer Stellungnahme für eine uneingeschränkte Fortgeltung des bisherigen, in allen gerichtlichen Verfahren und Schiedsgerichtsverfahren geltende, prozessuale Vertretungsverbots ausgesprochen hatte. Dieses Vertretungsverbot müsse konsequenterweise auch auf die Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts als freier, niedergelassener Rechtsanwalt erstreckt werden, so die BRAK.

Weiterführende Links:

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Syndici - Aktuelle Verlautbarung der DRV Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mit einer aktuellen Verlautbarung auf die von der Bundesregierung beabsichtigte Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte reagiert.

In diesem Zusammenhang geht sie unter anderem auf die Fragestellung ein, ob Syndici, die für ihre momentane Beschäftigung über eine aktuelle Befreiung verfügen, nach Inkrafttreten der geplanten Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte einen neuen Befreiungsantrag stellen müssen. Die DRV Bund betont, dass diese Syndici in dieser Tätigkeit befreit bleiben, solange die übrigen Befreiungsvoraussetzungen (Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer und in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte, Zahlung einkommensgerechter Beiträge) vorliegen. Die betroffenen Personen müssen erst bei einem Wechsel der Tätigkeit ein neues Befreiungsverfahren in Gang setzen.

Weiterführender Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

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Deutsches Institut für Menschenrechte

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.06.2015 das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Institutes für Menschenrechte (DIMRG) in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung beschlossen. Das neue Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für das DIMR im Sinne der Pariser Prinzipien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme die Neuregelung begrüßt.

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Satzungsversammlung - Berufsrechtliche Änderungen zum 01.07.

Anfang Juli sind die Beschlüsse aus der Sitzung der Satzungsversammlung im November 2014 in Kraft getreten.

Einer der Beschlüsse betrifft eine Änderung des § 2 BORA (Anwaltliche Verschwiegenheit) im Hinblick auf das so genannte Non-Legal-Outsourcing, also die Auslagerung nichtanwaltlicher Dienstleistungen, beispielsweise IT-Diensteistungen. Klargestellt wird, dass kein Verstoß vorliegt, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts „im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadäquanz)“. Außerdem ist jetzt im Berufsrecht niedergelegt, dass der Rechtsanwalt grundsätzlich auch die Dienste kanzleiexterner Personen in Anspruch nehmen kann, diese aber ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten muss.

Die Satzungsversammlung hatte ferner eine Neufassung des § 11 BORA beschlossen. Nunmehr muss der Mandant nicht nur unverzüglich über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unterrichtet werden, sondern es ist jetzt auch normativ festgelegt, dass das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten ist. Diese Änderung beschränkt sich darauf, allein das Zeitmoment in die Norm aufzunehmen. Der Inhalt oder die Qualität der anwaltlichen Mandatsbearbeitung wird hingegen nicht zum Gegenstand berufsrechtlicher Pflichten.

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Neuer Fachanwalt vom BMJV gebilligt

Bundesjustizminister Maas hat die Beschlüsse der Satzungsversammlung, die in der Sitzung im März 2015 wurden, gebilligt. Die Beschlüsse betreffen die Einführung eines Fachanwalts für Vergaberecht. Damit wird es künftig 22 Fachanwaltsbezeichnungen geben. Zuletzt hatte die Satzungsversammlung im vergangenen Jahr den Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht eingeführt. Mit neuen Fachanwaltschaften will die Satzungsversammlung auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren.

Die Änderungen werden in den kommenden BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten zum 01.11.2015 in Kraft.

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Internationale Umfrage zum Zugang zum Recht in Strafverfahren

Das Committee for Access to Justice and Legal Aid der International Bar Association (IBA) hat das Bingham Centre for Rule of Law in London beauftragt, eine Studie über Zugang zu Prozesskostenhilfe in Strafverfahren in verschiedenen Ländern und die Möglichkeit für Gewaltopfer, ein Schadensersatzverfahren einzuleiten, durchzuführen. Ziel dieser Studie ist es, in den genannten Bereichen Zugangsbeschränkungen zu identifizieren und herauszufinden, wie Organisationen, Einzelpersonen und Regierungen versucht haben, diese Beschränkungen zu überwinden, um mit den in Erfahrung gebrachten Informationen weltweit Best-practice-Regeln für Rechtsanwälte, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen zu entwickeln.

Die Umfrage richtet sich an Rechtsanwälte, Akademiker, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Richter und läuft bis zum 10. Juli 2015. Die Teilnahme findet vertraulich statt.

Weiterführender Link:

http://www.surveymonkey.com/r/?sm=7dim02OgFrHiUiR2xrvz%2fyqLelegpyX5shfgvkp4hog%3d

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Kommunikation/Organisation
Mittwoch, 12.08.2015, 14:30 - 20:00 Uhr, Freie Rede und Rhetorik für Frauen - ausdruckstarkes Agieren mit nachhaltiger Wirkung
Freitag, 21.08.2015, 13:30 - 19:00 Uhr, Auf Schatzsuche - effiziente Personalauswahl und Bewerbungsinterviews in der Anwaltskanzlei

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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