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KammerInfo

Ausgabe Nr. 06/2015, vom 16. April 2015

Inhaltsverzeichnis:

Kammerversammlung am 22.04.2015

Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Hamm findet am 22.04.2015, 16:00 Uhr, im Kurhaus Bad Hamm, Ostenallee 87, statt.

Zentrales Thema der Versammlung wird die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte sein, zu der das BMJV soeben einen Referentenentwurf veröffentlich hat. Auf der Tagesordnung stehen Anträge, sich für die Anerkennung der Tätigkeit von Syndikusanwälten in ihren Unternehmen als anwaltliche Tätigkeit sowie die Möglichkeit der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht einsetzen zu sollen und hierzu den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu unterstützen.

Bislang liegen rund 400 Anmeldungen zur Kammerversammlung vor, davon knapp die Hälfte von Syndikusanwälten. Nutzen auch Sie die Chance, in die Diskussion über die Reformvorschläge, die grundlegende Änderungen des anwaltlichen Berufsbilds mit sich bringen würden, Ihre Meinung einzubringen. Ein Anmeldeformular finden Sie hier:

Um die Einlasskontrolle vor Beginn der Veranstaltung zu beschleunigen, denken Sie bitte daran, Ihren Anwaltsausweis mitzubringen!

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Syndikusanwälte

Der Ende März bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte, der noch nicht innerhalb der zuständigen Ressorts abgestimmt ist, berücksichtigt zahlreiche Argumente, die die BRAK in ihrer Stellungnahme zum Eckpunktepapier bereits benannt hatte. So sieht beispielsweise § 46 III BRAO-E eine Definition der spezifisch anwaltlichen Tätigkeit des Syndikusanwalts vor. Das Eckpunktepapier beschränkte sich hier noch auf die Formulierung „rechtliche Beratung und Vertretung des Arbeitgebers in allen seinen Rechtsangelegenheiten“.

Die Rechtsanwaltskammern und der Berufsrechtsausschuss der BRAK werden sich mit dem Gesetzentwurf befassen und eine Stellungnahme erarbeiten.

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§ 2 BORA-neu

Bundesjustizminister Maas hat in einem Schreiben vom 31.03.2014 mitgeteilt, dass der Teilaufhebungsbescheid des im vergangenen November von der Satzungsversammlung beschlossenen neuen § 2 BORA aufgehoben wird. Das Justizministerium hatte eine Regelung beanstandet, nach der ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit nicht gegeben sein sollte, „soweit das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadäquanz)“. In dem Schreiben vom 31.03.2015 heißt es jetzt, dass eine erneute Prüfung unter Einbeziehung der später übermittelten Begründung der Beschlussvorlage ergeben habe, dass die beschlossene Neuregelung „als noch akzeptabel“ angesehen werden könne und deshalb der frühere Aufhebungsbescheid aufgehoben wird. Damit tritt § 2 BORA, wie auch die anderen Beschlüsse der Novembersitzung am 01.07.2015 in Kraft.

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Gesetzentwurf zum Deutschen Institut für Menschenrechte

Am 18.03.2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) beschlossen. Am 27.03.2015 fand die Erste Lesung im Bundestag statt. Mit dem geplanten Gesetz soll eine Grundlage auf Basis der sog. Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen geschaffen werden, mit dem der A-Status für das Institut erhalten bleibt. An den A-Status sind maßgebliche Beteiligungs- und Rederechte im Menschenrechtsrat und den Fachausschüssen der Vereinten Nationen sowie im Verfahren des Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) geknüpft. Das DIMR bleibt, wie von der BRAK gefordert, ein eingetragener Verein, der auch künftig unabhängig und weisungsungebunden seine Aufgaben als nationale Menschenrechtsinstitution wahrnehmen kann.

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Kaum Zuwachs bei Rechtsanwaltszahlen

Laut der jährlichen Statistik der BRAK zu den Rechtsanwaltszahlen waren zum 01.01.2015 insgesamt 163.540 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik zugelassen. Die Anwaltschaft hat sich damit zwar zahlenmäßig weiter erhöht, nämlich um 875, aber längst nicht mehr so stark wie in den Vorjahren. Seit 2010 betrug der jährliche Zuwachs weniger als 2 Prozent, erstmals sinkt er zum 01.01.2015 auf unter 1 Prozent, konkret auf 0,53 Prozent.

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm April

Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht für den Monat April finden Sie hier:

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Handels- und Gesellschaftsrecht / Organisation
Mittwoch, 29.04.2015, 14:30 - 20:00 Uhr, Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten - Haftungs- und berufsrechtliche Fallstricke bei GbR, PartG, GmbH und AG sowie Bürogemeinschaft und Kooperation

Mediation
Mittwoch, 06.05.2015, 14:30 - 20:00 Uhr, Mediation mit mehr als zwei Beteiligten und Gruppen

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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