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KammerInfo

Ausgabe Nr. 04/2015, vom 17. März 2015

Inhaltsverzeichnis:

Erste Oberflächenpräsentation des beA

Anfang März hat die BRAK gemeinsam mit Atos, dem mit der Entwicklung beauftragten Dienstleister, einem ausgewählten Kreis von Rechtsanwälten den ersten Prototyp des beA-Webclients präsentiert. Der Webclient wird für Rechtsanwälte, die ohne eine Kanzleisoftware arbeiten, einen einfachen Zugang zu dem von der BRAK zu entwickelnden besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ermöglichen. Kanzleisoftwarenutzer werden das beA direkt aus ihrer jeweiligen Anwendung heraus erreichen können. Die BRAK wird dazu den Softwareherstellern eine entsprechende Schnittstelle zur Verfügung stellen.

Die beteiligten Rechtsanwälte beschrieben den vorgestellten Prototypen überwiegend als intuitiv bedienbar, gaben aber auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung. Sie begrüßten die frühe Einbindung der Anwaltschaft in die konkrete Entwicklung des beA, damit es den Bedürfnissen und praktischen Anforderungen gerecht wird. Das Feedback wird jetzt in die weitere technische Umsetzung einfließen. Der breiten Öffentlichkeit wird die Oberfläche des beA voraussichtlich im Juni präsentiert.

Weiterführender Link:

beA bekommt Gesicht – Neues vom elektronischen Anwaltspostfach (BRAKMagazin 1/2015)

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Elektronisches Schutzschriftenregister

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf einer Verordnung über das elektronische Schutzschriftenregister (SRV) den Verbänden und Organisationen zur Stellungnahme übersandt. Das Schutzschriftenregister soll am 01.01.2016 in Betrieb gehen. Der Referentenentwurf enthält auf Grundlage der Ermächtigung in § 945b ZPO die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Führung des Registers, über die Einreichung von Schutzschriften zum Register, über den Abruf von Schutzschriften aus dem Register sowie über die Einzelheiten der Datenübermittlung und Datenspeicherung sowie der Datensicherheit und der Barrierefreiheit. Für Rechtsanwälte wird das Elektronische Schutzschriftenregister über das beA erreichbar sein.

Weiterführender Link:

Referentenentwurf einer Verordnung über das elektronische Schutzschriftenregister (SRV)

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Rechtshilfe bei Strafvollstreckung

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen vorgelegt. Mit dem geplanten Gesetz sollen mehrere europäische Rahmenbeschlüsse im Bereich der Strafvollstreckung und Bewährungsüberwachung umgesetzt werden. Darüber hinaus soll mit der geplanten Neuregelung die Grundlage geschaffen werden, damit die Bundesrepublik Deutschland die Vollstreckung von freiheitsentziehende Sanktionen, deren Höhe das nach deutschem Recht angedrohte Höchstmaß übersteigt oder die in einem ausländischen Verfahren verhängt wurden, in dem bestimmte rechtsstaatliche Mindestgarantien verletzt worden sind. Die Vollstreckung solcher freiheitsentziehender Sanktionen soll allerdings, so heißt es im Gesetzentwurf, nur übernommen werden, wenn sie nicht gegen die wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung verstößt.

Weiterführender Link:

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen (BR-Drucks. 24/15)

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Rechtsprechungsübersicht OLG Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm stellt uns freundlicherweise dessen "Rechtsprechungsübersicht aktuell" zur Verfügung. Monatlich erscheinen dort die Entscheidungen der Zivil-, Familien-, und Strafsenate der vergangenen Wochen. Die März-Ausgabe finden Sie hier.

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Gewerblicher Rechtsschutz
Mittwoch, 25.03.2015, 14:30 - 20:00 Uhr Grundkurs gewerblicher Rechtsschutz - Überblick zu Patenten, Marken und Design und aktuelle Probleme

Medizinrecht
21.03.2015, 9:00 - 14:30 Uhr, Die Krankenakte lesen und verstehen - Probleme rund um die Behandlungsdokumentation

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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RAK Seminare für Kanzleimitarbeiter

Mitarbeiter in Anwaltskanzleien können in der nächsten Zeit noch an folgendem Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen, die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €:

Donnerstag, 16.04.2015, 9:30 - 16:00 Uhr, Familienrecht für Kanzleimitarbeiter


Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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