Ende September hat die BRAK die Münchener Firma Atos IT Solution and Services GmbH mit der technischen Umsetzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) beauftragt. In insgesamt acht Wochen wird Atos jetzt gemeinsam mit der BRAK ein Umsetzungsfeinkonzept erarbeiten, dessen Umsetzung Anfang des Jahres beginnt. Für das späte Frühjahr 2015 sind die ersten Tests für das beA geplant, im weiteren Verlauf ist auch die Einbeziehung von Testkanzleien vorgesehen.
Über das beA, das zum 01.01.2016 jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt zur Verfügung steht, wird entsprechend dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten die anwaltliche Kommunikation mit der Justiz erfolgen. Die BRAK wurde mit dem durch das Gesetz neu eingeführten § 31a BRAO mit der technischen Umsetzung beauftragt.
Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihrer diesjährigen Herbsthauptversammlung beschlossen, beim Gesetzgeber eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) anzuregen, damit künftig die Rechtsanwaltskammern entscheiden können, ob im jeweiligen Kammerbezirk die Vorstandswahlen auch per Briefwahl durchgeführt werden. Bisher ist nach § 88 Abs. 2 BRAO nur eine Präsenzwahl zulässig.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ende September den neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. Ein erster Gesetzesvorschlag wurde bereits vor zwei Jahren veröffentlicht, stieß seinerzeit jedoch auf heftige Kritik bei den Ländern und der Anwaltschaft.
In der geplanten Neuregelung ist vorgesehen, dass Straf- und Ermittlungsakten künftig elektronisch angelegt und geführt werden. Allerdings ist ebenfalls eine Öffnungsklausel vorgesehen, die den Ländern bis 2024 eine schrittweise Einführung gestattet.
Soweit nicht Abweichungen durch die Spezifik des Strafverfahrens zwingend geboten sind, wird eine weitreichende Übereinstimmung mit den durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten geschaffenen Neuregelungen in den übrigen Verfahrensordnungen angestrebt. So ist insbesondere der Versand elektronischer Dokumente in Straf- und Ermittlungsverfahren über den beA vorgesehen.
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Mitte September wurde die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung und des Ausbildungsrahmenplans im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelung tritt zum 01.08.2015 in Kraft. Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der novellierten Verordnung bereits bestehen, können nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.
Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung soll nach der Verordnung künftig mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt werden. Außerdem sollen den Fachangestellten die Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr sowie Grundzüge des Wirtschaftsrechts näher gebracht und dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr u.a. durch die Vermittlung von englischen Sprachkenntnissen Rechnung getragen werden.
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des UWG-Gesetzes an die Verbände zur Stellungnahme versandt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vom 11. Mai 2005.
Unter anderem sollen nach § 4a UWG auch "aggressive geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, den Verbraucher, Mitbewerber oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte" von dem Begriff der unlauteren geschäftlichen Handlung nach § 3 UWG erfasst werden. Aggressive geschäftliche Handlungen sind danach Belästigungen, Nötigungen einschließlich der Anwendung körperlicher Gewalt oder auch die Ausnutzung einer Machtposition zur Ausübung von Druck.
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Gegen zwei der insgesamt drei Urteile des BSG vom 03.04.2014 zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Ein Verfahren betrifft die Entscheidung mit dem Aktenzeichen B 5 RE 9/14 R. In diesem Fall klagte ein Rechtsanwalt, der als Compliance-Beauftragter und Vorstandsassistent in einem Versicherungsunternehmen tätig ist, gegen die Verweigerung seiner Befreiung für die unbefristete Tätigkeit, nachdem er zuvor für die zunächst befristete Tätigkeit befreit worden war. Das andere Verfahren mit dem Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R betrifft eine in der Rechtsabteilung eines Beratungsunternehmens für betriebliche Altersversorgung und Vergütung beschäftigte juristische Mitarbeiterin.
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Allein das Ausfüllen eines „Online-Scheidungsformulars“ entbindet Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht, wenn die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen lässt.
Die beklagte Anwaltskanzlei wirbt im Internet unter der Überschrift „Scheidung Online“ damit, dass eine bundesweite Ehescheidung ohne Anwaltsbesuch zu den geringstmöglichen Kosten von Fachanwälten durchgeführt werden kann. Die Klägerin benutzte das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Online-Formular und gab darin u.a. an, dass wechselseitig auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet werden sollte. Entsprechend wurde zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen.
Das Gericht gab dem Schadensersatzbegehren der Klägerin Recht: Die Bedeutung und Tragweite des Vergleichs seien der aus Russland stammenden Klägerin zum Zeitpunkt der Scheidung nicht bewusst gewesen. Der Anwalt habe hier eine Beratungspflicht gehabt, der er nicht nachgekommen sei.
Die Beklagte wurde daher zum vollumfänglichen Ersatz jeglicher Schäden verurteilt, die aus dem fehlerhaften Vergleich hervorgehen.
LG Berlin, Urt. v. 05.06.2014 - 14 O 395/13
Das Oberlandesgericht Hamm stellt uns freundlicherweise dessen "Rechtsprechungsübersicht aktuell" zur Verfügung. Monatlich erscheinen dort die Entscheidungen der Zivil-, Familien-, und Strafsenate der vergangenen Wochen. Die Oktober-Ausgabe finden Sie hier.
Die Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster lädt zum 32. Münsterischen Versicherungstag am Samstag, 22.11.2014, 9:00 - 13:00 Uhr, in die Aula des Münsteraner Schlosses ein.
Themen der Veranstaltung werden die aktuelle Lage der deutschen Versicherungswirtschaft, das Verhältnis von Versicherungsaufsichtsrecht und Gesellschaftsrecht sowie die Lebensversicherung sein. Als Referenten konnten Dr. Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Prof. Dr. Lothar Michael, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und RA Dr. Joachim Grote, Köln, gewonnen werden.
Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung bei der
Forschungsstelle für Versicherungswesen
Universität Münster
Universitätsstr. 14-16
48143 Münster
Telefon: 0251 8322739, Telefax 0251 8321829
versicherungswesen@uni-muenster.de
www.versicherungswesen-muenster.de
Das Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf lädt ein zum 7. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag am 23.10.2014 im Industrieclub (Carl-Jarres-Saal) und am 24.10.2014 im Haus der Wirtschaft (Vortragssaal).
Näheres zum Programm und zur Anmeldung bei der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Institut für Versicherungsrecht
Universitätsstraße 1, Gebäude 24.91
40225 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 81 11 470
Fax: 0211 - 81 115 793
ivr@hhu.de
www.ivr.duslaw.de
Die Münsterische Sozialrechtsvereinigung e. V. veranstaltet jährlich eine Tagung zu einem aktuellen rechtlichen Thema aus dem Bereich des Sozialrechts, in diesem Jahr zu dem Thema "Vielfalt monderner Arbeitsformen im Kontext nationalen und europäischen Rechts".
Tagungsort ist der Sitz der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Gartenstr. 194, 48147 Münster, Großer Sitzungssaal.
Näheres zu Programm und Anmeldung:
Münsterische Sozialrechtsvereinigung e. V.
z. Hd. Frau
Katharina Knuf
Westfälische-Wilhelms-Universität Münster
Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht - Abt. II
Universitätsstr. 14-16, 48143 Münster
Tel.: 0251 - 83-29 745, Fax: 0251 - 83-29 897
msv@uni-muenster.de
www.sozialrechtsvereinigung.de
Das Netzwerk der Antidiskriminierungsbüros in NRW lädt ein zu einem Informationsaustausch zum Thema "Rechtlicher Diskriminierungsschutz in der Praxis - Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Beratungsstellen und Rechtsanwält_innen in Diskriminierungsfällen" am 27.11.2014, 17:00 Uhr, im DGB-Haus Düsseldorf.
Referent wird RA Sebastian Busch, Hamburg, sein, der über seine umfangreichen Erfahrungen in AGG-Prozessen berichten wird. Ziel der Veranstaltung ist neben einem ersten Informationaustausch der Aufbau eines NRW-Austauschforums von Rechtsanwälten/innen und Beratungsstellen gegen Diskriminierung.
Anmeldung unter
info@aric-nrw.de oder http://www.nrwgegendiskriminierung.de/de/anmeldung_info-austausch/
Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:
Bau- und Architektenrecht/ Insolvenzrecht
Freitag, 24.10.2014, 13:30 - 19:00 Uhr, Bauinsolvenz - Sicherung und Durchsetzung der Mandantenrechte in der Insolvenz am Bau
Verkehrsrecht/Strafrecht
Samstag, 25.10.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Unfallrekonstruktion
Versicherungsrecht
Montag, 03.11.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Update 2014 Berufsunfähigkeitsversicherung
Begleitende
anwaltliche Beratung und Vertretung in der Mediation und vor dem Güterichter
Ein wichtiges, neues Feld für Anwälte hat sich mit dem Erlass des Mediationsgesetzes konkretisiert: Die anwaltliche Begleitung von Mediationen. Die Möglichkeiten, die sich dadurch eröffnen, werden unterschätzt: Begleitende Anwält/innen sind für die Mandanten eine wichtige „Rückversicherung“, während die Mandanten selbst konstruktiv bei einer nachhaltigen Lösung des Konflikts mitwirken. Auch die Anforderungen
an den begleitenden Anwalt sind anspruchsvoll: Einerseits soll er seinen Mandanten den Rücken stärken durch bestmögliche Vertretung in deren rechtlichen Belangen. Andererseits gilt es die jeweiligen Interessen "auf der menschlichen Ebene" zu berücksichtigen. Um dem gerecht zu werden, bietet diese Fortbildung die notwendige methodische Vielfalt, informiert praxisbezogen und vermittelt alle wichtigen theoretischen und (haftungs-)rechtlichen Grundlagen der Mediationsbegleitung.
Die Rechtsanwaltskammer bietet zu diesem Thema ein Seminar an am
Mittwoch, 29.10.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Begleitende anwaltliche Beratung und Vertretung in der Mediation und vor dem Güterichter
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
Mitarbeiter in Anwaltskanzleien können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen Die Teilnahmegebühr beträgt 75,00 €.
Donnerstag, 23.10.2014, 9:30 - 15:30 Uhr, Abwicklung des verkehrsrechtlichen Mandats
Donnerstag,
20.11.2014, 9:30 - 15:30 Uhr, RVG Grundlagen
Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.
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