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KammerInfo

Ausgabe Nr. 03/2014, vom 17. März 2014

Inhaltsverzeichnis:

Vorratsdatenspeicherung

Die Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben am 21.02.2014 jeweils einen Antrag im Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, unabhängig von dem für das Frühjahr dieses Jahres zu erwarteten Urteils des EuGH darauf hinzuwirken, dass auf europäischer Ebene die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung abgeschafft und auch nicht in veränderter Form wiedereingeführt werden und auch für die nationale Ebene einer solchen Regelung endgültig eine Absage zu erteilen.

Die beiden Anträge wurden zur weiteren Beratung u.a. in den Rechts- und Verbraucherschutzausschuss und den Innenausschuss verwiesen.

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Konzerninsolvenzen

Am 14.02.2014 haben im Bundestag die Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen begonnen. Durch die geplante Neuregelung soll die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten bleiben, anstatt wie bisher verbundene Teile des Konzerns einzeln zu liquidieren. Wenn im Rahmen eines Konzerns mehrere Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, so sollen zukünftig die einzelnen Insolvenzverfahren der verschiedenen Firmen, die zum Unternehmensverbund gehören, besser koordiniert werden. Komplizierte Insolvenzen innerhalb verschachtelter Unternehmensstrukturen sollen so effizienter bewältigt und die verbliebenen Vermögensbestände betroffener Firmen zugunsten der Gläubiger besser verwertet werden können.

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Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartner

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 19.02.2013 umgesetzt werden. Darin hatten die Karlsruher Richter das Verbot der Annahme eines bereits adoptierten Kindes durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2014 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ein adoptiertes Kind vom Lebenspartner des zunächst Annehmenden adoptiert werden darf. Dazu sollen die betroffenen Vorschriften des materiellen Adoptionsrechts und des Verfahrensrechts (EGBGB, LPartG, AdWirkG, FamFG) entsprechend angepasst werden.

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Gesetzentwurf der Bundesregierung

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Abgeordnetenbestechung
Der Bundestag hat am 21.02.2014 das Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Ziel ist der verstärkte Kampf gegen Korruption in den Volksvertretungen aller Ebenen. Das neue Gesetz, das im Fall von Bestechung Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren androht, sieht auch eine spätere Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption vor.

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Rechtsprechung BGH zum Zeugnisverweigerungsrecht vor Mandatsanbahnung

Das berufsbezogene Vertrauensverhältnis, das zu schützen § 53 StPO beabsichtigt, beginnt nicht erst mit dem Abschluss des zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern umfasst auch das entsprechende Anbahnungsverhältnis. Entsprechende automatisch aufgezeichnete Telefongespräche zwischen Strafverteidiger und potentiellem Mandanten sind daher unverzüglich zu löschen.

Die Aufzeichnungen stammten aus einer vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordneten Überwachung des Telefonanschlusses eines Beschuldigten, gegen den der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland führt. Auf diesem Anschluss hatte der Rechtsanwalt angerufen, um dem Beschuldigten seine Dienste als Verteidiger anzubieten.

Der BGH führt zur Begründung seiner Entscheidung unter anderem aus, dass ein Beschuldigter, der auf der Suche nach einem Verteidiger sei, jedem Rechtsanwalt mit dem er zu diesem Zweck kommuniziert, typischerweise das Vertrauen entgegenbringt, dass der Inhalt dieser Gespräche vertraulich behandelt wird, unabhängig davon, ob anschließend ein Verteidigerverhältnis zustande kommt.

BGH, Beschl. v. 18.02.2014 - StB 8/13

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Qualitätsmanagement der Oberlandesgerichte - Rechtsanwaltsbefragung 2013/2014

Ihre Meinung ist gefragt

Das Oberlandesgericht Hamm führt im Rahmen des Projekts „Oberlandesgerichte im Vergleich (OLiVe)“ eine Kundenbefragung durch.

Am 17.03.2014 startet bei dem Oberlandesgericht Hamm nach 2007 die  zweite Kundenbefragung im Rahmen des Projekts „Oberlandesgerichte im Vergleich (OLiVe)“. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Bezirks erhalten die Möglichkeit, bis einschließlich 28.03.2014 mittels einer anonymen Online-Befragung ihre Sichtweisen zu unterschiedlichen Themengebieten einzubringen (z.B. Zufriedenheit mit Verfahrensführung, Qualität, Erreichbarkeit etc.). Die Ergebnisse der Befragung sind grundlegend für den sich anschließenden Optimierungsprozess.

Die Befragung wird bundesweit bei am Vergleichsring teilnehmenden Oberlandesgerichten durchgeführt. Das Projekt OLiVe besteht aus drei zentralen Elementen: den Befragungen, den Mitarbeiterworkshops und den Fachgruppen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem ersten Befragungsdurchgang im Jahre 2007 werden im Wege einer vergleichenden Betrachtung einfließen.

Die Kundenzufriedenheit wird durch eine Onlinebefragung ermittelt. Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt mit regelmäßigem Kontakt zu den Leistungen des Oberlandesgerichts Hamm kann über den Onlinezugang anonym teilnehmen.

Zugang zu dem Fragebogen erhalten Sie während des Befragungszeitraums (17. – 28.03.2014) über folgenden Link:

http://app-justiz.niedersachsen.de/cgi-bin/s.app?A=0p0rZ7Ye.

Voraussichtlich im Mai 2014 werden die Befragungsergebnisse auf der Internetseite des Oberlandesgerichts veröffentlicht. Darüber hinaus wird bei Bedarf ein Workshop angeboten, in dem Sie Gelegenheit haben, an der Interpretation der Befragungsergebnisse mitzuwirken sowie Ihre Wünsche, Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

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Umfrage zur Praktikumsausbildung im Jurastudium

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachwachaften e. V. (BRF) hat eine Umfrage erstellt, mit der Einschätzungen der einzelnen Interessengruppen über die praktische Studienzeit während des Juirastudiums eingeholt werden sollen. Teils wird bemängelt, Praktika seien im Hinblick auf den Bezug zum theoretisch Erlernten nicht ausreichend nutzbar. Die Umfage für die Anwaltschaft ist unter www.juracon.de/umfage_anwaltschaft abrufbar. Die Bearbeitung nimmt lediglich rund 10 Minuten in Anspruch.

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BFB-Konjunkturumfrage

Der BFB hat im vergangenen Frühjahr erstmals gemeinsam mit dem Institut für Freie Berufe (IFB) eine represäntative Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der vier Säulen der Freien Berufe durchgeführt.
Auch in diesem Jahr soll das Konjunkturklima in den Freien Berufen ermittelt werden, das zugleich als wichtiger wirtschaftlicher Wachtumsindikator für Deutschland dient.
Neben den bereits bekannten Fragen zur konjunkturellen Entwicklung widmet sich die Umfrage dabei dieses Mal dem aktuellen Thema "Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung ".
Die Umfrage ist auf der BFB Website www.freie-berufe.de online - bis Ende März 2014 geschaltet. Nehmen Sie an der Befragung teil! Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 5 - 10 Minuten.

Hier geht des zur BFB-Konjunkturumfrage 2014

Selbstverständlich ist die Dateineingabe völlig anonym. E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle Angaben werden streng vertrauchlich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

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Vortrag zur Haftung bei Rechtsverletzungen im Internet

Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller hält am 24.03.2014 um 19.00 Uhr gemeinsam mit Prof. Georg Borges einen von der Juristischen Gesellschaft Ruhr organisierten Vortrag mit dem Thema Haftung für Rechtsverletzungen im Internet. Die Veranstaltung findet im großen Sitzungssaal der IHK Bochum statt. Rechtsanwalt Dr. Mirko Möller ist Vorsitzender des hiesigen Fachausschusses für Gewerblichen Rechtsschutz und zugleich Mitglied des gleichnamigen Ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Prof. Borges ist Inhaber eines Lehrstuhls der Ruhr-Universität Bochum. Die Juristische Gesellschaft Ruhr lädt ausdrücklich auch Gäste zu der Veranstaltung ein. Weitere Einzelheiten können der Einladung entnommen werden: https://portal.dav.de/pls/online_plattform/WS_FILEHANDLER_PRO.download?p_file=F992363326/Einladung_Moeller_Borges-24.03.14.pdf

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9. Internationales For..Net-Symposium "Werte im Netz"

Die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik der Universität Passau veranstaltet am 3. und 4. April das nunmehr 9. Internationale For..Net-Symposium in Passau. Diskutiert wird dabei das Generalthema "Werte im Netz" insbesondere unter den Aspekten Persönlichkeitsschutz, Urheberschutz, Datenschutz sowie Transparenz und werteorientierter Geschäftsmodelle.
Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas.
Kern des Symposiums bilden Vorträge und Diskussionsrunden von und mit hochkarätigen internationalen Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis. Weitere Veranstaltungshinweise sowie das Tagungsprogramm finden Sie unter www.for-net.info/symposien/symposium-2014/.

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Arbeitsrecht / Sozialrecht
Montag, 31.03.2014, Die gesetzliche Unfallversicherung - Einführung für Arbeits- und Sozialrechtler

Bau- und Architektenrecht
Mittwoch, 26.03.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Honorarvereinbarungen, Nachträge und Planungsänderungen
nach der HOAI 2009/2013

Gewerblicher Rechtsschutz
Mittwoch, 19.03.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Unterlassungsansprüche im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - Grundlagen und Fallbeispiele für die Praxis

Strafrecht
Samstag, 22.03.2014, 9:00 - 14:30 Uhr, Verteidigungsstrategien / Verteidigungstaktik

Urheber- und Medienrecht
Mittwoch, 19.03.2014, 14:30 - 20:00 Uhr, Unterlassungsansprüche im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - Grundlagen und Fallbeispiele für die Praxis

Verwaltungsrecht
Freitag, 21.03.2014, 13:30 - 19:00 Uhr, Das Recht der Kommunal-Verfassungsorgane und ihrer Organwalter - Ein Praktikerseminar auch für den politisch tätigen Rechtsanwalt

Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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RAK Seminare für Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien

Die Rechtsanwaltskammer bietet Seminare für Mitarbeiter/-innen in Rechtsanwaltskanzleien an. Die Teilnahmegebühr beträgt  75,00 €.

Donnerstag, 03.04.2014, 9:30 - 15:30 Uhr, Büroorganisation


Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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