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KammerInfo

Ausgabe Nr. 16/2013, vom 17. September 2013

Inhaltsverzeichnis:

Wahl zur Vertreterversammlung des Vorsorgungswerks

In den nächsten Tagen werden alle wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen ihre Stimmzettel für die Wahl zur 7. Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW, die vom 25.09. bis zum 15.10.2013 stattfinden wird, erhalten.

Nutzen Sie Ihre Chance, Ihre Interessen in der Vertreterversammlung zu stärken und nehmen Sie an der Wahl teil!

Bedenken Sie: Auch im stressigen anwaltlichen Berufsalltag muss Zeit dafür sein, sich nicht nur den Mandanteninteressen, sondern auch der eigenen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu widmen!

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ des Versorgungswerks. Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes, stellt den Jahresabschluss fest, entscheidet über Beiträge und die Bemessung der Leistungen.

Deshalb nochmals der Appell: Legen Sie Ihren Stimmzettel nicht beiseite, sondern nehmen Sie an der Wahl teil und wirken Sie an Ihrer berufsständischen Zukunftsvorsorge mit. Jede Stimme zählt!

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PKH- und Beratungshilferecht

Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wurde am 31.08.2013 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt vom 06.09.2013 verkündet. Es kann damit wie geplant am 01.01.2014 in Kraft treten. Das neue Gesetz soll die Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe effizienter gestalten und die missbräuchliche Inanspruchnahme verhindern. Die Regelungen zur Beratungshilfe setzen darüber hinaus eine Entscheidung des BVerfG zur Einbeziehung steuerrechtlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe um. Außerdem wird der Kreis der die Beratungshilfe erteilenden Personen über die Rechtsanwälte hinaus auf die Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie auf die Rentenberater erweitert.

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Konzerninsolvenzrecht

Das Bundeskabinett hat am 28.08.2013 den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen beschlossen. Durch die Neuregelung soll die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten bleiben, anstatt wie bisher verbundene Teile einzeln zu liquidieren. Der Entwurf soll sicherstellen, dass sich Konzerninsolvenzen künftig effizienter bewältigen lassen, als dies bisher der Fall war. So soll unter anderem durch neue Verweisungs- und Gerichtsstandsregelungen ermöglicht werden, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, sollen Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten geschaffen werden.

Die BRAK hatte zum Diskussionsentwurf im Februar eine Stellungnahme abgegeben. Darin warnt sie vor der Möglichkeit des sogenannten Forum-shopping. Um ein solches zu vermeiden, sollten, so schlägt es die BRAK vor, spezielle Insolvenzgerichte für Konzerninsolvenzen geschaffen werden.

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Kostenerstattung für Drittbetroffene im EGMR-Verfahren

Die Verordnung über die Erstattungsbeträge für Kosten und Auslagen im Rahmen der Kostenhilfe für Drittbetroffene im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist am Tage nach der Verkündung am 22.08.2013 in Kraft getreten.

Die Verordnung ist gegenüber dem Entwurf unverändert geblieben. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zum Entwurf zwar keine grundsätzlichen Bedenken an sich geäußert, aber noch einmal darauf hingewiesen, dass sie die durch das Gesetz vorgesehene Reduzierung der Erstattungsbeträge, wenn das Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einfach und der Umfang unterdurchschnittlich ist, für grundsätzlich problematisch hält.

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Väterrechte

Das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters ist am 12.07.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 13.07.2013 in Kraft getreten. Ein neuer § 1686a BGB regelt nunmehr das Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. Entscheidend für den Umgang ist, dass der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Es kommt nicht mehr darauf an, ob zum Kind bereits eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Zudem räumt § 1686a BGB dem leiblichen Vater bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes ein, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Ist in den Verfahren nach § 1686a BGB die Klärung der leiblichen Vaterschaft erforderlich, hat jede Person entsprechende Untersuchungen, insbesondere die Entnahme von Blutproben, zu dulden.

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Ausländische Rechtsanwälte in der Bundesrepublik

Zum 01.01.2013 waren in der Bundesrepublik insgesamt 741 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus anderen Staaten tätig. Laut einer jetzt veröffentlichten Statistik der BRAK waren dabei 474 Kolleginnen und Kollegen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) und 267 nach § 206 BRAO, der die Berufsausübung von Angehörigen eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation regelt, hier tätig. Insgesamt ist die Zahl ausländischer Rechtsanwälte gegenüber dem Vorjahr weiter angestiegen.

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BRAK-Information RVG

Die BRAK-Information RVG sind neu erschienen. Die Broschüre wurde anlässlich der Verabschiedung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes neu aufgelegt. Eingearbeitet sind bereits auch die Änderungen durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess sowie zur Änderung anderer Vorschriften, die am 01.01.2014 in Kraft treten werden. Neben dem Gesetzestext enthält das Heft zahlreiche Tabellen zu den anwaltlichen und den gerichtlichen Gebühren.

Aus dem Inhalt:

Die Broschüre kann zum Preis von 2,90 Euro zzgl. Versand bei der BRAK unter bestellungen@brak.de angefordert werden. Sie wird ab Ende September lieferbar sein.

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Gemeinsames Seminar mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe zum Thema "Compliance" am 10.10.2013

Mit einem Seminar zum Generalthema „Compliance“ setzen wir die erfolgreiche Reihe fachübergreifender Seminare mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe fort.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 10. Oktober 2013, 15.00 bis ca. 18.00 Uhr, im Vortragssaal der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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6. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag am 10./11.10.2013

Das Institut für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf lädt ein zum

6. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag
am 10.10.2013 im UERIGE (Rittersaal), Bergerstr. 1, 40213 Düsseldorf und
am 11.10.2013 im Industrie-Club Düsseldorf (Karl-Jarres-Saal), Elberfelder Str. 6, 40213 Düsseldorf.

Das Institut für Versicherungsrecht ist Teil der Düsseldorf Law School der Juristischen Fakultät. Es hat die Aufgabe, das Privatversicherungs- und Versicherungsaufsichtsrecht in Forschung und Lehre zu vertreten und den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis in diesen Bereichen zu fördern und zu vertiefen.

Der Tagungsbeitrag beträgt 45,00 €. Um Anmeldung bis zum 04.10.2013 wird gebeten. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Onlineformular: www.ivr.duslaw.de.

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Tagung "UN-Konventionen zu Biodiversität und Klimawandel"

Das Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht der Juristischen Fakultät der TU Dresden und die Akadamie der sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt laden zu einer zweitägigen, fachübergreifenden Tagung zum o. g. Thema ein, in der die rechlichen und sozialökonomischen Herausforderungen auf globaler, europäischer und nationaler Ebene beleuchtet werden sollen.

Die Tagung findet am 18. und 19. Oktober 2013 im Festsaal der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek in Dresden statt. Es wird ein Teilnahmebeitrag von 60,00 € erhoben.

Weitere Informationen zum Tagungsprogramm unter http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/igewem/veranstaltungen.

Unter http://www.lanu.de/de/Akademie/Akademie-Veranstaltungen.html ist die Anmeldung möglich.


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14. Steuertag an der FH Worms

Zum 14. Mal laden die steuerlichen Studiengänge der FH Worms zum alljährlichen Steuertag ein. Dieser findet am

Freitag, 29.11.2013, zum Thema "Steuerhinterziehung und Selbstanzeige - neueste Entwicklungen und Praxisfälle" statt.

Details zum Programmablauf befinden sich ab Mitte September auf der Homepage www.steuertag.de. Teilnehmergebühren werden nicht erhoben.

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RAK Seminare für Rechtsanwälte

Sie können in der nächsten Zeit noch an folgenden Seminaren der Rechtsanwaltskammer Hamm teilnehmen:

Strafrecht
Freitag, 04.10.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Beweiserhebung im Strafverfahren, Zeugen-, Sachverständigen-,Urkunden- und Augenscheinsbeweis
Samstag, 12.10.2013, 9:00 - 14:30 Uhr Unfallrekonstruktion

Bank- und Kapitalmarktrecht
Freitag, 11.10.2013, 13:30 - 19:00 Uhr, Finanzierungsleasing - aktuelle Probleme im Leasingdreieck

Verkehrsrecht
Samstag, 12.10.2013, 9:00 - 14:30 Uhr Unfallrekonstruktion

Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €. Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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RAK Seminare für Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien

Die Rechtsanwaltskammer bietet Seminare für Mitarbeiter/-innen in Rechtsanwaltskanzleien an. Die Teilnahmegebühr beträgt  60,00 €.

Mitarbeiterseminare
Donnerstag, 17.10.2013, 9:30 - 15:30 Uhr, Zwangsvollstreckung (Aufbauseminar)

Bitte beachten Sie unsere Anmeldebedingungen.

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Nachrichten aus Brüssel

Die aktuellen Nachrichten aus Brüssel finden Sie hier:

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Impressum
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten,
Ostenallee 18, 59063 Hamm
Tel.: 02381/985000 E-Mail: info@rak-hamm.de, Internet: www.rak-hamm.de
Redaktion und Bearbeitung: RA Stefan Peitscher

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm

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