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Informationspflichten nach der DL-InfoV - Informationsblatt der BRAK nebst Musterblatt

 

 

Zum 17. Mai 2010 wird die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft treten. Die DL-InfoV statuiert auch für Rechtsanwälte zahlreiche Informationspflichten gegenüber ihren Mandanten. Verstöße gegen die DL-InfoV können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 1.000,00 € belegt werden.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein Informationsblatt zur Handhabung der DL-InfoV nebst Musterformblatt zur Verfügung gestellt. Dieses Informationsblatt ist unter Mitwirkung der Geschäftsführungen der Regionalkammern erarbeitet worden. Es wird eine kurzfristige Umsetzung der Verpflichtungen nach der DL-InfoV in den Kanzleien empfohlen.

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