BRAO § 59 a; BORA §§ 8, 10

Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Briefkopf

AnwGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2015 - 1 AGH 6/14 (2/4)

Fundstelle: NJW-Spezial 2015 S. 286

Firmiert ein Anwalt auf seinem Briefkopf gemeinsam mit einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH), ohne gleichzeitig die Art dieser Zusammenarbeit klarzustellen, kann hierdurch beim rechtsuchenden Publikum der irreführende Eindruck einer Sozietät erweckt werden.

Leitsatz des Autors NJW Spezial

FAO § 15

Veröffentlichung einer Publikation auf der Kanzleihomepage

AnwGH Hessen, Urteil vom 08.12.2014 - 1 AGH 7/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 159

Stellt man auf Sinn und Zweck der besonderen Fortbildungspflicht für Fachanwälte ab, spricht nichts dagegen, eine (tatsächlich) wissenschaftliche Veröffentlichung auf der Homepage eines Anwalts als Fortbildungsmaßnahme im Sinne des § 15 FAO anzuerkennen.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO § 47 Abs. 1 S. 1, S. 2 Alt. 2

Tätigkeitsverbot wegen Bürgermeisteramts

AnwGH München, Urteil vom 17.11.2014 - BayAGH III - 4 - 3/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 158

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit eines Anwalts kann auch ohne konkreten Interessenkonflikt allein schon wegen der Art der neben dem Anwaltsberuf gleichzeitig ausgeübten öffentlichen Aufgaben beeinträchtigt werden.

Leitsatz des Autors NJW Spezial

BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 5 a), 6 b); BORA § 14

Keine Pflicht zur Erteilung eines Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt aus § 14 BORA

AGH NRW, Urteil vom 07.11.2014 – 2 AGH 9/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 94 f.

1.

Eine Berufspflichtverletzung kann nur angenommen werden, wenn die Norm, gegen die verstoßen worden sein soll, aufgrund einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage erlassen worden ist.

2.

Eine Ermächtigungsgrundlage, nach der die Berufsordnung Berufspflichten im Zusammenhang mit einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt regeln kann, besteht nicht.

Leitsatz des Verfassers

    Anmerkung:

    Der AGH NRW hat die Revision zugelassen, die zwischenzeitlich von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt wurde.

    BRAO § 49 b III 1

    Unzulässige Verauslagung von Kosten für den Mandanten

    AnwGH München, Urteil vom 17.02.2014 – BayAGH III-4-7/13 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 287

    Einem Anwalt ist die Gewährung von Belohnungen für die Zuführung von Mandaten verboten. Auf die Art des gewährten Vorteils kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

    Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

    FAO § 7 I 1; BRAO § 112 c I; VwGO § 44 a

    Ladung zum Fachgespräch

    AnwGH Celle, Teilurteil vom 17.03.2014 – AGH 16/13 (II10/14) Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 350

     

    Die Ladung zu einem Fachgespräch kann von einem Anwalt nicht isoliert mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden.

     

    Leitsatz des Autors der NJW Spezial

     

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 8

    Vereinbare Tätigkeit als Jobcoach

    AnwGH Frankfurt a. M., Urt. v. 3.6.2013 – 2 AGH 21/12= BeckRS 2013, 17046 Fundstelle: NJW-Spezial 2013, S. 670 f.

    Hat ein Berufsträger als Angestellter eines Landkreises die Funktion eines Jobcoaches in einer Jobakademie, handelt es sich hierbei nicht um hoheitliche Tätigkeit.

    Leitsatz des Autors der NJW Spezial

    BRAO §§ 73 Abs. 2 Nr. 1, 112 c; VWGO § 42 Abs. 1 Alt. 1

    Belehrung wegen beabsichtigter Werbemaßnahmen

    AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.9.2013 – 2 AGH 3/13 = BeckRS 2013, 16345 Fundstelle: NJW-Spezial 2013, S. 639

    Belehrt eine Rechtsanwaltskammer einen Anwalt über die aus ihrer Sicht gegebene Unzulässigkeit beabsichtigter Werbemaßnahmen, ist diese Belehrung nicht geeignet, den Anwalt in seinen Rechten einzuschränken bzw. zu verletzen.

    Leitsatz des Autors der NJW Spezial

    Anmerkung:

    Einer Rechtsanwaltskammer lag eine Anfrage eines Kammermitglieds hinsichtlich der berufsrechtlichen Zulässigkeit einer beabsichtigten Werbemaßnahme vor. Diese wurde mit dem Hinweis auf die Unvereinbarkeit mit dem anwaltlichen Berufsrecht beantwortet und der Anfragende unter Beifügung einer Rechtsmittelbelehrung zur Unterlassung aufgefordert. Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage wurde durch den AGH NRW als unzulässig abgewiesen.

    Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der angegriffenen Belehrung nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt, da Gegenstand nicht ein Verbot der Wiederholung oder Fortsetzung eines in der Vergangenheit liegenden Verhaltens oder dessen Missbilligung sei. Vielmehr handele es sich bei den angefochtenen Schreiben um präventive Auskünfte, die zur Beseitigung künftiger Zweifel erteilt worden seien. Da Belehrungen dieser Art keine Bewertung eines bestimmten zurückliegenden Vorganges und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten würden, seien sie in aller Regel nicht geeignet, (Grund-) Rechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen.

    FAO § 15

    Keine Fortbildung durch anwaltliche Tätigkeit

    AnwGH Frankfurt a. M., Urt. v. 10.12.2012 – 1 AGH 1/12 Fundstelle: NJW-Spezial 2013, S. 127

    Die regelmäßige und umfangreiche Bearbeitung von Mandaten aus einem Fachanwaltsgebiet entspricht lediglich der üblichen anwaltlichen Tätigkeit und stellt keine Fortbildung i. S. des § 15 FAO dar.

    Leitsatz des Gerichts

    BRAO § 58

    Kein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht in Personalakten

    AnwGH Celle, Urteil v. 11.06.2012 – AGH 24/11 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 639

    Das Akteneinsichtsrecht in die Personalakten steht einem Anwalt auch in den Geschäftszeiten der Rechtsanwaltskammer nicht jederzeit zu.

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