Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat zum 1.2.2017 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 vorgelegt. Aus ihm geht hervor, dass die Zahl der eingegangenen Schlichtungsanträge sich gegenüber dem Vorjahr leicht steigerte. Es bleibt abzuwarten, ob mit Einführung der neuen Hinweispflichten auf die Schlichtungsstelle nach dem VSGB zum 1.2.2017 eine Zunahme der Anträge einhergeht.

Die Anzahl der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge konnte um 40 % im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Über 60 % der Schlichtungsvorschläge wurden von den Streitparteien angenommen. Die vom VSBG vorgegebenen Fristen – Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags innerhalb von 90 Tagen nach Vollständigkeit der Beschwerdeakte; Ablehnung innerhalb von drei Wochen ab Antragseingang bzw. Kenntnis vom Ablehnungsgrund – hält die Schlichtungsstelle ein. Der Tätigkeitsbericht enthält detaillierte statistische Angaben zu den im Jahr 2016 durchgeführten Schlichtungsverfahren und eine Reihe zusätzlicher Informationen zur Schlichtungsstelle und zu geschlichteten Fällen.

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