Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. (Stichtag 01.01.) Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.367). Die älteste Fachanwaltschaft (für Steuerrecht) belegt mit 4.923 Fachanwälten Platz 3, gefolgt von der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht (3.591), der Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (3.287) und Fachanwaltschaft für Strafrecht (3.215).

 

41.291 Rechtsanwälte, davon 12.435 Rechtsanwältinnen, haben Fachanwaltstitel erworben. Damit beträgt der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte 25,25 %.

8.296 Rechtsanwälte, davon 1.863 Rechtsanwältinnen, erwarben zwei Fachanwaltstitel, 693 Rechtsanwälte, davon 98 Rechtsanwältinnen erwarben bereits drei Fachanwaltstitel.

Weiterführender Link: