Nachdem im Bundeskabinett vor gut einem Monat der Regierungsentwurf zum Elektronischen Rechtsverkehr beschlossen wurde, hat jetzt die Bundesregierung zum Entwurf der Länder eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird grundsätzlich das Ziel, den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz voranzubringen und letztlich flächendeckend einzuführen, begrüßt. Wie der Bundesrat hält auch die Bundesregierung eine Novellierung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr noch in dieser Wahlperiode für geboten.

Die Bundesregierung kritisiert jedoch, dass der Bundesratsentwurf keine bundeseinheitliche Regelung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten  vorsieht. Öffnungsklauseln in Form von Rechtsverordnungsermächtigungen für die Länder würden nicht zu einer Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs führen, weil die damit einhergehende Rechtszersplitterung zu Rechtsunsicherheit führe und dadurch das Vertrauen der Nutzer geschwächt werde. Zudem ist die Bundesregierung – anders als der Bundesrat – der Auffassung, dass es Ziel gesetzgeberischen Handelns sein müsse, eine Vorleistungspflicht für einzelne am elektronischen Rechtsverkehr beteiligte Personengruppen, d.h. insbesondere für Rechtsanwälte, zu vermeiden.

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