BGH: Tätigkeit als Insolvenzverwalterin zählt nicht als Wartezeit für Notarstelle
Bei der Bewerbung um eine Notarstelle kann die Tätigkeit als Insolvenzverwalter:in bei der sog. örtlichen Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Dies hielt der Notarsenat des Bundesgerichtshofs in einer am 15.11.2021 verkündeten Entscheidung fest.